Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
152.110 AB CH-BS

§ 24 Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über die Geschäftsordnung des Grossen Rates (AB) - Ordnungsantrag

Behandlung der Geschäfte
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (65 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 24 AB · Ordnungsantrag

1. Ausser der Reihe der Wortbegehren kann das Wort nur für einen Ordnungsantrag erteilt werden.

2. Der Ordnungsantrag bezieht sich ausschliesslich auf Verfahrensfragen gemäss der Geschäftsordnung und ihren Ausführungsbestimmungen.

3. Für den Ordnungsantrag ist die Redezeit auf drei Minuten beschränkt. Wird ein Gegenantrag gestellt, so ist die Redezeit für dessen Begründung ebenfalls auf drei Minuten beschränkt. Eine weitere Debatte ist ausgeschlossen. Über den Ordnungsantrag ist hiernach sofort abzustimmen.

← § 23 AB Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über die Geschäftsordnung des Grossen Rates (AB) - Sitzungsort § 25 AB →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →