Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
152.110 AB CH-BS

§ 19 Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über die Geschäftsordnung des Grossen Rates (AB) - Zutritt

Allgemeine Bestimmungen und Organisation
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (65 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 19 AB · Zutritt

1. Das Ratsbüro regelt den Zutritt zu den vom Grossen Rat benutzten Räumen des Rathauses in einem Reglement.

← § 18 AB Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über die Geschäftsordnung des Grossen Rates (AB) - Sitzungsort § 20 AB →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →