Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
152.110 AB CH-BS

§ 16 Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über die Geschäftsordnung des Grossen Rates (AB) - Ordnung im Ratssaal

Allgemeine Bestimmungen und Organisation
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (65 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 16 AB · Ordnung im Ratssaal

1. Zur Aufrechterhaltung der Ordnung im Ratssaal und auf der Tribüne verfügt das Präsidium über die erforderlichen Polizeikräfte.

← § 15 AB Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über die Geschäftsordnung des Grossen Rates (AB) - Sitzungsort § 17 AB →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →