Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
152.110 AB CH-BS

§ 14 Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über die Geschäftsordnung des Grossen Rates (AB) - Fraktionsentschädigungen

Allgemeine Bestimmungen und Organisation
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§ 14 AB · Fraktionsentschädigungen

1. Den Fraktionen werden folgende Beiträge ausgerichtet

a) * Grundbetrag für jede Fraktion pro Amtsjahr CHF 15'000;

b) Zusatzbetrag für jedes Mitglied pro Amtsjahr CHF 500.

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