152.110
AB
CH-BS
§ 13 Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über die Geschäftsordnung des Grossen Rates (AB) - Verlust des Sitzungsgeldes
Allgemeine Bestimmungen und Organisation
§ 13 AB · Verlust des Sitzungsgeldes
1. Der Anspruch auf das Sitzungsgeld entfällt für Mitglieder, die bei Sitzungsbeginn nicht anwesend waren.
2. Er entfällt auch für Mitglieder, die bei der Feststellung der Beschlussfähigkeit gemäss § 23 Abs. 2 GO oder nach Aufforderung die Parlamentszone zu verlassen gemäss § 21 Abs. 2 GO nicht anwesend sind.