Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
152.110 AB CH-BS

§ 13 Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über die Geschäftsordnung des Grossen Rates (AB) - Verlust des Sitzungsgeldes

Allgemeine Bestimmungen und Organisation
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (65 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 13 AB · Verlust des Sitzungsgeldes

1. Der Anspruch auf das Sitzungsgeld entfällt für Mitglieder, die bei Sitzungsbeginn nicht anwesend waren.

2. Er entfällt auch für Mitglieder, die bei der Feststellung der Beschlussfähigkeit gemäss § 23 Abs. 2 GO oder nach Aufforderung die Parlamentszone zu verlassen gemäss § 21 Abs. 2 GO nicht anwesend sind.

← § 12 AB Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über die Geschäftsordnung des Grossen Rates (AB) - Sitzungsort § 14 AB →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →