152.100
GO
CH-BS
§ 89 Gesetz über die Geschäftsordnung des Grossen Rates (GO) - Schlussbestimmung
Übergangs- und Schlussbestimmungen - Übergangs- und Schlussbestimmung
§ 89 GO · Schlussbestimmung
1. Dieses Gesetz ist zu publizieren; es unterliegt dem Referendum und wird nach Eintritt der Rechtskraft am 9. September 2006 (Kunigundentag) wirksam. Die Änderung des Gesetzes über Strafvollzug und Begnadigung wird am 1. Februar 2009 wirksam.