152.100
GO
CH-BS
§ 87 Gesetz über die Geschäftsordnung des Grossen Rates (GO)
Übergangs- und Schlussbestimmungen - Änderung und Aufhebung anderer Erlasse
§ 87 GO
1
a) Das Gesetz über Strafvollzug und Begnadigung vom 30. Oktober 1941 wird wie folgt geändert
b) Das Reglement zu den §§ 40 und 43 des Gesetzes über die Geschäftsordnung des Grossen Rates vom 29. Juni 1983 wird aufgehoben.
c) Das Gesetz über die Geschäftsordnung des Grossen Rates (GO) vom 24. März 1988 wird aufgehoben.