152.100
GO
CH-BS
§ 75 Gesetz über die Geschäftsordnung des Grossen Rates (GO) - Disziplinarkommission für die Gerichte und die Staatsanwaltschaft
Kommissionen - Oberaufsichtskommissionen - Ständige Kommissionen mit besonderen Aufgaben
§ 75 GO · Disziplinarkommission für die Gerichte und die Staatsanwaltschaft
1. Tätigkeit und Befugnisse der Disziplinarkommission für die Gerichte und die Staatsanwaltschaft sind im Gerichtsorganisationsgesetz geregelt.