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152.100 GO CH-BS

§ 75 Gesetz über die Geschäftsordnung des Grossen Rates (GO) - Disziplinarkommission für die Gerichte und die Staatsanwaltschaft

Kommissionen - Oberaufsichtskommissionen - Ständige Kommissionen mit besonderen Aufgaben
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§ 75 GO · Disziplinarkommission für die Gerichte und die Staatsanwaltschaft

1. Tätigkeit und Befugnisse der Disziplinarkommission für die Gerichte und die Staatsanwaltschaft sind im Gerichtsorganisationsgesetz geregelt.

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