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GO
CH-BS
§ 72 Gesetz über die Geschäftsordnung des Grossen Rates (GO) - Bestand und Zusammensetzung
Kommissionen - Oberaufsichtskommissionen - Ständige Kommissionen mit besonderen Aufgaben
§ 72 GO · Bestand und Zusammensetzung
1. Ständige Kommissionen mit besonderen Aufgaben sind
a) Petitionskommission;
b) Begnadigungskommission;
c) Disziplinarkommission für die Gerichte und die Staatsanwaltschaft;
d) Wahlvorbereitungskommission.
2. Die Petitionskommission besteht aus dreizehn Mitgliedern, die Begnadigungskommission und die Disziplinarkommission für die Gerichte und die Staatsanwaltschaft aus je neun Mitgliedern.
3. Die Wahlvorbereitungskommission besteht aus gleich vielen Mitgliedern, wie es Fraktionen gibt, und der Grosse Rat wählt aus jeder Fraktion ein Mitglied in die Wahlvorbereitungskommission.