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152.100 GO CH-BS

§ 71 Gesetz über die Geschäftsordnung des Grossen Rates (GO) - Aufgaben der Sachkommissionen

Kommissionen - Oberaufsichtskommissionen - Sachkommissionen
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§ 71 GO · Aufgaben der Sachkommissionen

1. Die Sachkommissionen haben insbesondere folgende Aufgaben

a) Prüfung, Berichterstattung und Antragstellung an den Grossen Rat zu den ihnen überwiesenen Geschäften,

b) * Prüfung, Berichterstattung und Antragstellung an den Grossen Rat zu den Planungsberichten, dem Budget und den Jahresbericht in ihrem Aufgabenbereich,

c) Koordination mit anderen Kommissionen, die gleiche oder ähnliche Fragen bearbeiten.

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