152.100
GO
CH-BS
§ 71 Gesetz über die Geschäftsordnung des Grossen Rates (GO) - Aufgaben der Sachkommissionen
Kommissionen - Oberaufsichtskommissionen - Sachkommissionen
§ 71 GO · Aufgaben der Sachkommissionen
1. Die Sachkommissionen haben insbesondere folgende Aufgaben
a) Prüfung, Berichterstattung und Antragstellung an den Grossen Rat zu den ihnen überwiesenen Geschäften,
b) * Prüfung, Berichterstattung und Antragstellung an den Grossen Rat zu den Planungsberichten, dem Budget und den Jahresbericht in ihrem Aufgabenbereich,
c) Koordination mit anderen Kommissionen, die gleiche oder ähnliche Fragen bearbeiten.