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152.100 GO CH-BS

§ 65 Gesetz über die Geschäftsordnung des Grossen Rates (GO) - Bestand

Kommissionen - Ständige Kommissionen
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§ 65 GO · Bestand

1. Ständige Kommissionen sind die Oberaufsichtskommissionen, die ständigen Kommissionen mit besonderen Aufgaben und die Sachkommissionen.

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