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152.100 GO CH-BS

§ 55 Gesetz über die Geschäftsordnung des Grossen Rates (GO) - Parlamentarische Erklärung

Instrumentarium - Resolution und Parlamentarische Erklärung
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§ 55 GO · Parlamentarische Erklärung

1. Eine Fraktion oder eine Kommission kann dem Grossen Rat beantragen, in der Form einer Parlamentarischen Erklärung zu einem in Beratung stehenden Geschäft eine politische Meinungsäusserung abzugeben.

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