152.100
GO
CH-BS
§ 55 Gesetz über die Geschäftsordnung des Grossen Rates (GO) - Parlamentarische Erklärung
Instrumentarium - Resolution und Parlamentarische Erklärung
§ 55 GO · Parlamentarische Erklärung
1. Eine Fraktion oder eine Kommission kann dem Grossen Rat beantragen, in der Form einer Parlamentarischen Erklärung zu einem in Beratung stehenden Geschäft eine politische Meinungsäusserung abzugeben.