152.100
GO
CH-BS
§ 41 Gesetz über die Geschäftsordnung des Grossen Rates (GO) - Begnadigungsgesuche
Behandlung der Geschäfte - Besondere Geschäfte
§ 41 GO · Begnadigungsgesuche
1. Begnadigungsgesuche werden nach den Vorschriften des Gesetzes über die Begnadigung behandelt.