Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
152.100 GO CH-BS

§ 39 Gesetz über die Geschäftsordnung des Grossen Rates (GO) - Initiativen

Behandlung der Geschäfte - Besondere Geschäfte
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§ 39 GO · Initiativen

1. Initiativen sind gemäss den Bestimmungen der Kantonsverfassung und des Gesetzes betreffend Initiative und Referendum zu behandeln.

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