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151.210 PublV CH-BS

§ 12 Verordnung zum Gesetz über Publikationen im Kantonsblatt und über die Gesetzessammlung des Kantons Basel-Stadt (Publikationsverordnung, PublV) - Systematische Gesetzessammlung

Gesetzessammlung
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§ 12 Publikationsverordnung, PublV · Systematische Gesetzessammlung

1. Die Systematische Gesetzessammlung ist eine konsolidierte und nach Sachgebieten geordnete Sammlung des im Kantonsblatt und in der Chronologischen Gesetzessammlung publizierten Rechts. Sie wird laufend nachgeführt.

2. Für die Aufnahme neuer rechtsetzender Erlasse und Verträge sowie für deren Änderungen oder Ausscheiden ist der Zeitpunkt des Inkrafttretens massgebend.

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