151.200
CH-BS
§ 6 Gesetz über Publikationen im Kantonsblatt und über die Gesetzessammlung des Kantons Basel-Stadt (Publikationsgesetz) - Inkrafttreten
§ 6 Publikationsgesetz · Inkrafttreten
1. Rechtsetzende Erlasse, die nicht einem Referendum unterliegen, treten am fünften Tag nach ihrer Publikation in Kraft, sofern im Erlass selbst nicht etwas anderes bestimmt ist.
2. Rechtsetzende Erlasse, die dem Referendum unterliegen, treten am fünften Tag nach der Publikation des unbenutzten Ablaufs der Referendumsfrist oder im Falle der Volksabstimmung am fünften Tag nach Publikation der Annahme durch die Stimmberechtigten in Kraft, sofern im Erlass selbst nicht etwas anderes bestimmt ist.
3. Genehmigungsbedürftige, rechtsetzende Erlasse treten am fünften Tag nach Publikation der Genehmigung in Kraft, sofern im Erlass selbst nicht etwas anderes bestimmt ist.