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140.510 BRVRDH CH-BS

§ 2 Verordnung zum Gesetz über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Behindertenrechteverordnung, BRV) - Bezeichnung der klage- und beschwerdeberechtigten Organisationen

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§ 2 Behindertenrechteverordnung, BRV · Bezeichnung der klage- und beschwerdeberechtigten Organisationen

1. Klage- und beschwerdeberechtigt gemäss § 10 BRG sind Pro Infirmis Basel-Stadt (BS), Dorneck und Thierstein (SO) und das Behindertenforum Region Basel.

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