140.500
BRGLDPH
CH-BS
§ 9 Gesetz über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Behindertenrechtegesetz, BRG) - Beweislast
Rechtsansprüche und Verfahren
§ 9 Behindertenrechtegesetz, BRG · Beweislast
1. In Verfahren nach kantonalem Recht wird eine Benachteiligung vermutet, wenn sie von einer Partei glaubhaft gemacht wird.