140.500
BRGLDPH
CH-BS
§ 2 Gesetz über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Behindertenrechtegesetz, BRG) - Gegenstand
Allgemeine Bestimmungen
§ 2 Behindertenrechtegesetz, BRG · Gegenstand
1. Dieses Gesetz enthält die grundlegenden Bestimmungen der kantonalen Gesetzgebung über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und des Verfahrens zu deren Durchsetzung sowie Bestimmungen zur Umsetzung.