140.500
BRGLDPH
CH-BS
§ 14 Gesetz über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Behindertenrechtegesetz, BRG) - Empfehlungen
Umsetzung
§ 14 Behindertenrechtegesetz, BRG · Empfehlungen
1. Die Fachstelle kann gegenüber den in § 4 Abs. 2 aufgeführten Stellen Empfehlungen abgeben.
2. Der Adressat einer Empfehlung erklärt gegenüber der Fachstelle, ob und inwiefern er der Empfehlung folgen wird.