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140.110 GlV CH-BS

§ 5 Gleichstellungsverordnung (GlV) - Organisation

Gleichstellungskommission
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§ 5 GlV · Organisation

1. Die Gleichstellungskommission ist dem Präsidialdepartement administrativ zugeordnet.

2. Das Kommissionssekretariat wird von der Fachstelle für Gleichstellung geführt.

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