Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
133.300 CH-BS

§ 1 Verordnung über das Vernehmlassungsverfahren (Vernehmlassungsverordnung) - Gegenstand und Zweck

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (7 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 1 Vernehmlassungsverordnung · Gegenstand und Zweck

1. Diese Verordnung regelt die Grundzüge des verwaltungsexternen Vernehmlassungsverfahrens für Vorhaben von allgemeiner Tragweite gemäss § 53 der Kantonsverfassung.

2. Das Vernehmlassungsverfahren bezweckt die Beteiligung von Verbänden, Körperschaften und anderer Organisationen sowie weiterer interessierter Kreise an der Meinungsbildung und Entscheidfindung des Kantons.

Verordnung über das Vernehmlassungsverfahren (Vernehmlassungsverordnung) - Gegenstand und Zweck § 2 Vernehmlassungsverordnung →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →