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132.110 CH-BS

§ 8b Verordnung zum Gesetz über Wahlen und Abstimmungen (Wahlverordnung) - Elektronische Stimmabgabe

Stimmrecht und Stimmabgabe
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§ 8b Wahlverordnung · Elektronische Stimmabgabe

1. Die elektronische Stimmabgabe wird in der Verordnung über den Testbetrieb für die elektronische Stimmabgabe geregelt.

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