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132.100 CH-BS

§ 89 Gesetz über Wahlen und Abstimmungen (Wahlgesetz) - Aufhebung des bisherigen Rechts

Schlussbestimmungen
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§ 89 Wahlgesetz · Aufhebung des bisherigen Rechts

1. Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes ist das Gesetz betreffend Wahlen und Abstimmungen vom 29. April 1976 aufgehoben.

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