132.100
CH-BS
§ 89 Gesetz über Wahlen und Abstimmungen (Wahlgesetz) - Aufhebung des bisherigen Rechts
Schlussbestimmungen
§ 89 Wahlgesetz · Aufhebung des bisherigen Rechts
1. Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes ist das Gesetz betreffend Wahlen und Abstimmungen vom 29. April 1976 aufgehoben.