132.100
CH-BS
§ 63 Gesetz über Wahlen und Abstimmungen (Wahlgesetz) - Wahlkreis
Wahlen - Majorzwahlverfahren - Wahlkreis und Wählbarkeit
§ 63 Wahlgesetz · Wahlkreis
1. Für die Wahlen nach § 31 lit. a - c bildet der ganze Kanton einen Wahlkreis.