131.100
IRG
CH-BS
§ 40 Gesetz betreffend Initiative und Referendum (IRG) - Änderung und Aufhebung bisherigen Rechts
Änderung bisherigen Rechts, Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 40 IRG · Änderung und Aufhebung bisherigen Rechts
1
a) Das Gesetz betreffend Wahl und Organisation der Gerichte und der richterlichen Beamtungen vom 27. Juni 1895 wird wie folgt geändert
b) Das Gesetz über die Geschäftsordnung des Grossen Rates vom 24. März 1988 wird wie folgt geändert
c) Das Gesetz betreffend das Verfahren bei Ausübung der Initiative und des kantonalen Referendums vom 16. November 1875 ist aufgehoben.
d) Das Gemeindegesetz vom 17. Oktober 1984 wird wie folgt geändert