131.100
IRG
CH-BS
§ 24 Gesetz betreffend Initiative und Referendum (IRG) - Initiative auf Totalrevision der Kantonsverfassung
Initiative - Behandlung
§ 24 IRG · Initiative auf Totalrevision der Kantonsverfassung
1. Verlangt die Initiative die Totalrevision der Kantonsverfassung, so hat der Grosse Rat die Frage, ob eine solche vorgenommen werden soll, dem Volk mit oder ohne Empfehlung auf Annahme oder Verwerfung vorzulegen.
2. Ein Gegenvorschlag ist ausgeschlossen.