131.100
IRG
CH-BS
§ 2 Gesetz betreffend Initiative und Referendum (IRG) - Unformulierte Initiativen
Initiative - Arten der Initiative[[1]](#titletitle_text_fn_483290_2_1_c)
§ 2 IRG · Unformulierte Initiativen
1. Sofern Initiativen die Voraussetzungen gemäss § 1 nicht erfüllen, gelten sie als unformuliert.
2. Unformulierte Initiativen müssen den Inhalt und den Zweck des Begehrens umschreiben.