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131.100 IRG CH-BS

§ 2 Gesetz betreffend Initiative und Referendum (IRG) - Unformulierte Initiativen

Initiative - Arten der Initiative[[1]](#titletitle_text_fn_483290_2_1_c)
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§ 2 IRG · Unformulierte Initiativen

1. Sofern Initiativen die Voraussetzungen gemäss § 1 nicht erfüllen, gelten sie als unformuliert.

2. Unformulierte Initiativen müssen den Inhalt und den Zweck des Begehrens umschreiben.

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