131.100
IRG
CH-BS
§ 14 Gesetz betreffend Initiative und Referendum (IRG) - Zulässigkeit der Initiative
Initiative - Rechtliche Überprüfung
§ 14 IRG · Zulässigkeit der Initiative
1. Die Initiative ist zulässig, wenn sie höherstehendes Recht beachtet, sich nur mit einem Gegenstand befasst und nicht etwas Unmögliches verlangt.