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131.100 IRG CH-BS

§ 14 Gesetz betreffend Initiative und Referendum (IRG) - Zulässigkeit der Initiative

Initiative - Rechtliche Überprüfung
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§ 14 IRG · Zulässigkeit der Initiative

1. Die Initiative ist zulässig, wenn sie höherstehendes Recht beachtet, sich nur mit einem Gegenstand befasst und nicht etwas Unmögliches verlangt.

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