131.100
IRG
CH-BS
§ 1 Gesetz betreffend Initiative und Referendum (IRG) - Formulierte Initiativen
Initiative - Arten der Initiative[[1]](#titletitle_text_fn_483290_2_1_c)
§ 1 IRG · Formulierte Initiativen
1. Formulierte Initiativen enthalten einen ausgearbeiteten Verfassungs-, Gesetzes- oder Beschlussestext.
2. Sofern sie geltendes Recht aufheben oder ändern wollen, müssen sie den betroffenen Erlass oder Beschluss sowie den oder die betroffenen Paragraphen bezeichnen.