123.200
CH-BS
§ 9 Verordnung über den Vollzug des Bundesgesetzes zur Wahrung der inneren Sicherheit - Flussdiagramme über den Datenfluss
Vollzug des Bundesgesetzes
§ 9 Verordnung über den Vollzug des Bundesgesetzes zur Wahrung der inneren Sicherheit · Flussdiagramme über den Datenfluss
1. Der aus dem Vollzug des Bundesgesetzes (BWIS) entstehende Datenfluss innerhalb der baselstädtischen Behörden und zwischen den baselstädtischen Behörden, insbesondere zwischen der Kantonspolizei und der Fachgruppe, und zwischen den baselstädtischen Behörden und dem NDB richtet sich nach den vier Flussdiagrammen mitsamt Legende, die als Anhänge 1-5 beigefügt sind und Bestandteile dieser Verordnung bilden.
2. Die Fachgruppe hält mündlich geflossene Daten, die im Sinne des Bundesgesetzes (BWIS) von Bedeutung sind, in einer Aktennotiz fest.