122.700
CH-BS
§ 3 Verordnung über die Gebühren für die Bewilligung der Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte
Gebühren
§ 3 Verordnung über die Gebühren für die Bewilligung der Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte
1. Die Gebühren für die arbeitsmarktliche Prüfung von kontingentsfreien Arbeitsbewilligungen beträgt je CHF 100.