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§ 3 Verordnung über die Gebühren für die Bewilligung der Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte

Gebühren
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§ 3 Verordnung über die Gebühren für die Bewilligung der Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte

1. Die Gebühren für die arbeitsmarktliche Prüfung von kontingentsfreien Arbeitsbewilligungen beträgt je CHF 100.

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