122.500
CH-BS
§ 9 Gesetz über die Integration der Migrationsbevölkerung (Integrationsgesetz) - Berichterstattung
§ 9 Integrationsgesetz · Berichterstattung
1. Das zuständige Departement untersucht die Fortentwicklung und Wirksamkeit der Fördermassnahmen und unterbreitet dem Regierungsrat Vorschläge zur Optimierung derselben. Die Ergebnisse der Untersuchung sind regelmässig zu veröffentlichen.