122.500
CH-BS
§ 7a Gesetz über die Integration der Migrationsbevölkerung (Integrationsgesetz) - Begrüssungsgespräch
§ 7a Integrationsgesetz · Begrüssungsgespräch
1. Im Rahmen eines individuellen Begrüssungsgesprächs erhalten zuziehende Migrantinnen und Migranten, die sich persönlich beim Einwohneramt anmelden, die Informationen gemäss § 7 Abs. 1.