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§ 7a Gesetz über die Integration der Migrationsbevölkerung (Integrationsgesetz) - Begrüssungsgespräch

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§ 7a Integrationsgesetz · Begrüssungsgespräch

1. Im Rahmen eines individuellen Begrüssungsgesprächs erhalten zuziehende Migrantinnen und Migranten, die sich persönlich beim Einwohneramt anmelden, die Informationen gemäss § 7 Abs. 1.

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