122.500
CH-BS
§ 12 Gesetz über die Integration der Migrationsbevölkerung (Integrationsgesetz) - Wirksamkeit
§ 12 Integrationsgesetz · Wirksamkeit
1. Dieses Gesetz ist zu publizieren; es unterliegt dem Referendum. Nach Eintritt der Rechtskraft bestimmt der Regierungsrat den Zeitpunkt der Wirksamkeit.