122.300
CH-BS
§ 4 Gesetz über den Vollzug der Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht - Verfahrenskosten
Verfahren - Allgemeines
§ 4 Gesetz über den Vollzug der Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht · Verfahrenskosten
1. Für Verfahren nach diesem Gesetz werden keine Kosten erhoben.