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122.250 CH-BS

§ 9 Vereinbarung über die Zusammenarbeit der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft bei der Erfassung von biometrischen Daten für Schweizerpässe - Deponierung des Austauschpasses

Übrige Bestimmungen
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§ 9 Vereinbarung Biometrisierung BS BL · Deponierung des Austauschpasses

1. Die Deponierung des Austauschpasses kann nur im Wohnsitzkanton bei der verantwortlichen Stelle oder beim Arbeitgebenden erfolgen.

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