122.250
CH-BS
§ 9 Vereinbarung über die Zusammenarbeit der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft bei der Erfassung von biometrischen Daten für Schweizerpässe - Deponierung des Austauschpasses
Übrige Bestimmungen
§ 9 Vereinbarung Biometrisierung BS BL · Deponierung des Austauschpasses
1. Die Deponierung des Austauschpasses kann nur im Wohnsitzkanton bei der verantwortlichen Stelle oder beim Arbeitgebenden erfolgen.