122.250
CH-BS
§ 8 Vereinbarung über die Zusammenarbeit der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft bei der Erfassung von biometrischen Daten für Schweizerpässe - Auslieferung
Übrige Bestimmungen
§ 8 Vereinbarung Biometrisierung BS BL · Auslieferung
1. Die Auslieferung von Ausweispapieren erfolgt entweder an dem Ort, an welchem die Kundschaft die biometrischen Daten erfasst hat, oder an die Wohnadresse der Kundschaft.