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122.250 CH-BS

§ 8 Vereinbarung über die Zusammenarbeit der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft bei der Erfassung von biometrischen Daten für Schweizerpässe - Auslieferung

Übrige Bestimmungen
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§ 8 Vereinbarung Biometrisierung BS BL · Auslieferung

1. Die Auslieferung von Ausweispapieren erfolgt entweder an dem Ort, an welchem die Kundschaft die biometrischen Daten erfasst hat, oder an die Wohnadresse der Kundschaft.

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