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§ 4 Vereinbarung über die Zusammenarbeit der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft bei der Erfassung von biometrischen Daten für Schweizerpässe - Ablauf für Schweizer Bürgerinnen und Bürger von Basel-Landschaft

Erfassung von biometrischen Daten für im Kanton Basel-Landschaft wohnhafte Schweizer Bürgerinnen und Bürger im Kanton Basel-Stadt
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§ 4 Vereinbarung Biometrisierung BS BL · Ablauf für Schweizer Bürgerinnen und Bürger von Basel-Landschaft

1. Passanträge von im Kanton Basel-Landschaft wohnhaften Schweizer Bürgerinnen und Bürgern müssen ausnahmslos beim Passbüro Basel-Landschaft gestellt werden. Das Passbüro Basel-Landschaft überprüft die Daten und gibt sie ins Informationssystem Ausweisschriften (ISA) ein.

2. Die antragstellende Person kann wünschen, dass die Erfassung von biometrischen Daten in Basel-Landschaft oder Basel-Stadt erfolgen soll. Wünscht die antragstellende Person eine Erfassung der biometrischen Daten in Basel-Stadt, so bleibt dennoch das Passbüro Basel-Landschaft zuständig.

3. Erfasst das Passbüro Basel-Landschaft biometrische Daten von im Kanton Basel-Landschaft wohnhaften Schweizer Bürgerinnen und Bürgern am Standort des Passamts Basel-Stadt, so erfolgt dies mit Personal des Kantons Basel-Landschaft.

4. Basel-Stadt zieht die Zahlungen der im Kanton Basel-Landschaft wohnhaften Schweizer Bürgerinnen und Bürger am bestehenden Kassenterminal ein.

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