122.200
NAG
CH-BS
§ 16 Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt (NAG) - Rechtsmittel
Weitere Bestimmungen
§ 16 NAG · Rechtsmittel
1. Gegen auf dieses Gesetz gestützte Verfügungen der kantonalen Behörden kann gemäss §§ 41 ff. des Gesetzes betreffend die Organisation des Regierungsrates und der Verwaltung des Kantons Basel-Stadt (Organisationsgesetz; OG) vom 22. April 1976 an das zuständige Departement rekurriert werden.
2. Gegen auf dieses Gesetz gestützte Verfügungen der Einwohnerkontrollbehörden Riehen und Bettingen kann an den zuständigen Gemeinderat rekurriert werden.