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122.200 NAG CH-BS

§ 16 Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt (NAG) - Rechtsmittel

Weitere Bestimmungen
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§ 16 NAG · Rechtsmittel

1. Gegen auf dieses Gesetz gestützte Verfügungen der kantonalen Behörden kann gemäss §§ 41 ff. des Gesetzes betreffend die Organisation des Regierungsrates und der Verwaltung des Kantons Basel-Stadt (Organisationsgesetz; OG) vom 22. April 1976 an das zuständige Departement rekurriert werden.

2. Gegen auf dieses Gesetz gestützte Verfügungen der Einwohnerkontrollbehörden Riehen und Bettingen kann an den zuständigen Gemeinderat rekurriert werden.

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