Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
121.110 BÜRV CH-BS

§ 8 Verordnung zum Bürgerrechtsgesetz (BüRV) - Publikation im Kantonsblatt

Zuständigkeiten und Verfahren - Allgemeine Bestimmungen
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§ 8 BüRV · Publikation im Kantonsblatt

1. Das Justiz- und Sicherheitsdepartement veranlasst die Veröffentlichung der Beschlüsse des Regierungsrates im Kantonsblatt.

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