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121.110 BÜRV CH-BS

§ 3 Verordnung zum Bürgerrechtsgesetz (BüRV) - Sprachnachweis

Voraussetzungen für die Aufnahme in das Bürgerrecht - Ausländerinnen und Ausländer
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§ 3 BüRV · Sprachnachweis

1. ...

2. Die folgenden Zertifikate entsprechen den allgemein anerkannten Qualitätsstandards für Sprachtestverfahren gemäss § 8 Abs. 2 Bst. d BüRG

a) The European Language Certificates (telc);

b) Zertifikate des Goethe-Instituts;

c) Zertifikate des Österreichischen Sprachdiploms Deutsch (ÖSD);

d) Sprachnachweise fide.

3. ...

4. Allfällige Kosten für das Beibringen des Sprachnachweises gehen vollumfänglich zulasten der Bewerberinnen und Bewerber.

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