121.110
BÜRV
CH-BS
§ 27 Verordnung zum Bürgerrechtsgesetz (BüRV) - Findelkinder
Zuständigkeiten und Verfahren - Erwerb und Verlust des Schweizer, Kantons- und Gemeindebürgerrechts von Gesetzes wegen
§ 27 BüRV · Findelkinder
1. Ist bei Findelkindern das Bürgerrecht des Kantons betroffen, stellt der Regierungsrat den Erwerb des Bürgerrechts von Gesetzes wegen fest.