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121.110 BÜRV CH-BS

§ 27 Verordnung zum Bürgerrechtsgesetz (BüRV) - Findelkinder

Zuständigkeiten und Verfahren - Erwerb und Verlust des Schweizer, Kantons- und Gemeindebürgerrechts von Gesetzes wegen
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§ 27 BüRV · Findelkinder

1. Ist bei Findelkindern das Bürgerrecht des Kantons betroffen, stellt der Regierungsrat den Erwerb des Bürgerrechts von Gesetzes wegen fest.

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