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121.110 BÜRV CH-BS

§ 18 Verordnung zum Bürgerrechtsgesetz (BüRV) - Beizubringende Unterlagen

Zuständigkeiten und Verfahren - Wiedereinbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern
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§ 18 BüRV · Beizubringende Unterlagen

1. Die mit dem Gesuchsformular einzureichenden Unterlagen richten sich nach Bundesrecht.

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