121.110
BÜRV
CH-BS
§ 13 Verordnung zum Bürgerrechtsgesetz (BüRV) - Beizubringende Unterlagen
Zuständigkeiten und Verfahren - Erleichterte Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern
§ 13 BüRV · Beizubringende Unterlagen
1. Die mit dem Gesuchsformular einzureichenden Unterlagen richten sich nach Bundesrecht.