121.100
BÜRG
CH-BS
§ 7 Bürgerrechtsgesetz (BüRG) - Respektierung der Werte der Bundes- und der Kantonsverfassung
Voraussetzungen für die Aufnahme in das Bürgerrecht - Ausländerinnen und Ausländer
§ 7 BüRG · Respektierung der Werte der Bundes- und der Kantonsverfassung
1. Als Werte der Bundes- und der Kantonsverfassung gelten namentlich
a) die rechtsstaatlichen Prinzipien sowie die freiheitlich demokratische Grundordnung;
b) die Grundrechte.