Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
121.100 BÜRG CH-BS

§ 7 Bürgerrechtsgesetz (BüRG) - Respektierung der Werte der Bundes- und der Kantonsverfassung

Voraussetzungen für die Aufnahme in das Bürgerrecht - Ausländerinnen und Ausländer
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (27 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 7 BüRG · Respektierung der Werte der Bundes- und der Kantonsverfassung

1. Als Werte der Bundes- und der Kantonsverfassung gelten namentlich

a) die rechtsstaatlichen Prinzipien sowie die freiheitlich demokratische Grundordnung;

b) die Grundrechte.

← § 6 BüRG Bürgerrechtsgesetz (BüRG) - Geltungsbereich § 8 BüRG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →