121.100
BÜRG
CH-BS
§ 5 Bürgerrechtsgesetz (BüRG) - Integrationskriterien
Voraussetzungen für die Aufnahme in das Bürgerrecht - Ausländerinnen und Ausländer
§ 5 BüRG · Integrationskriterien
1. Eine erfolgreiche Integration zeigt sich insbesondere
a) im Beachten der öffentlichen Sicherheit und Ordnung;
b) in der Respektierung der Werte der Bundes- und der Kantonsverfassung;
c) in der Fähigkeit, sich im Alltag in Wort und Schrift in der deutschen Sprache zu verständigen;
d) in der aktiven Teilnahme am Wirtschaftsleben oder am Erwerb von Bildung; und
e) in der Förderung und Unterstützung der Integration der Ehefrau oder des Ehemannes, der eingetragenen Partnerin oder des eingetragenen Partners oder der minderjährigen Kinder, über welche die elterliche Sorge ausgeübt wird.