Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
121.100 BÜRG CH-BS

§ 25 Bürgerrechtsgesetz (BüRG) - Rechtsmittel

Rechtsmittel
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (27 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 25 BüRG · Rechtsmittel

1. Gegen auf dieses Gesetz gestützte Entscheide der Bürgergemeinden oder des zuständigen Departements kann gemäss den Bestimmungen des Gesetzes betreffend die Organisation des Regierungsrates und der Verwaltung des Kantons Basel-Stadt (Organisationsgesetz, OG) vom 22. April 1976 Rekurs an den Regierungsrat ergriffen werden.

2. Gegen Entscheide des Regierungsrates kann Rekurs an das Verwaltungsgericht ergriffen werden.

← § 24 BüRG Bürgerrechtsgesetz (BüRG) - Geltungsbereich § 26 BüRG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →