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119.510 VIZAVISAVISTO CH-BS

§ 6 Verordnung über die internationale Zusammenarbeit zwecks Armutsbekämpfung und Stärkung der nachhaltigen Entwicklung (VIZA) - Organisation

Kommission für Internationale Zusammenarbeit
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§ 6 VIZA · Organisation

1. Die Kommission für Internationale Zusammenarbeit ist dem Präsidialdepartement administrativ zugeordnet.

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