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119.510 VIZAVISAVISTO CH-BS

§ 18 Verordnung über die internationale Zusammenarbeit zwecks Armutsbekämpfung und Stärkung der nachhaltigen Entwicklung (VIZA) - Subsidiarität

Soforthilfe in ausserordentlichen Notlagen
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§ 18 VIZA · Subsidiarität

1. Soforthilfe stellt ein gegenüber den Förderinstrumenten gemäss Kapitel 3 und 4 subsidiäres Förderinstrument dar.

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